Von der Pflicht zum Mehrwert
Die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers gemäß §84 Abs. 2, SGB IX lautet:
„Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93, SGB IX , bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement).“
Das Ziel ist die reibungslose und gesundheitsfördernde Weiterarbeit nach der Erkrankungsphase. Dabei ist es einerseits wichtig den Arbeitsplatz mit seinen Anforderungen zu betrachten, andererseits auch die persönlichen Faktoren.
Viele Beschäftige vermeiden die Klärung wichtiger Fragen, wenn sie dies allein bewerkstelligen sollen. Hier kann eine externe, medizinergänzende Unterstützung wie ein Katalysator wirken. Die Fragen werden geklärt, die Zahl der Fehltage oft erheblich verkürzt, Maßnahmen eingeleitet und Kosten gespart. So kann aus der Pflicht ein Mehrwert geschaffen werden.
In Kooperation mit dem Arbeitgeberverband Herford haben wir „BEM mit Mehrwert“ für Ihr Unternehmen entwickelt
Wir ermöglichen ein BEM mit Mehrwert!
Wir unterstützen…
…Ihr Unternehmen bei der Entwicklung eines passgenauen BEM-Konzeptes
…bei der Einführung und Kommunikation mit Ihren Mitarbeitern
…die BEM-Berechtigten (Durchführung des BEM mit Dokumentation)
Wir klären für Sie:
Gab es arbeitsplatzbedingte Auslöser?
Können Veränderungen am Arbeitsplatz eine Hilfe für den Betroffenen bedeuten?
Hat, aus Sicht des Betroffenen, eine angemessene Behandlung stattgefunden?
Sind weitere Unterstützungsmaßnahmen indiziert? Und wenn ja, wie kann eine schnelle Umsetzung gewährleistet werden?
Wir stabilisieren in der Orientierungsphase, organisieren und begleiten den gesamten BEM-Prozess. Wir beteiligen die relevanten Schnittstellen und integrieren alle gesetzlich vorgeschriebenen und zur Eingliederung hilfreichen Personen und Organisationen.